Bitte die Regeln bis zum schluss durchlesen.
Am Ende des Textes erfolgen wichtige Hinweise!
Neu ab 05.03.2022
derzeit gibt es keine Covid 19 Beschränkungen für Beherbergungsbetriebe.
bis 05.03.2022
danach fallen alle Coronabeschränkungen (Stand 19.02.2022)
Für den Eintritt/Zutritt in unsere Beherbergungsbetriebe für Gäste aber auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist in der Regel ein Nachweis über eine Imfung oder Test vorzuweisen.
Folgendermaßen sieht die Regelung im Detail aus:
1.2. Genesen
Sofern ein Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr vorzuweisen ist, ist der Inhaber einer Betriebsstätte zur Ermittlung folgender personenbezogener Daten der betroffenen Person ermächtigt:
Darüber hinaus ist er berechtigt, Daten zur Identitätsfeststellung zu ermitteln. D. h., der Gastwirt oder Hotelier darf auch einen Ausweis zur Identitätskontrolle verlangen.
In allen PM-APART Beherbergungsbetrieben müssen Gäste einen Tag vor Check In per Mail (apart@pmi-graz.at), WhatsApp oder SMS den Impfnachweis und eine Ausweiskopie übermitteln.
Erst nach Übermittlung des Nachweises erfolgt die Freischaltung des zugesandten Zutrittscodes.
Hygienevorschriften und Abstandsregeln sind unbedingt einzuhalten!
Link zur WKO:
https://www.wko.at/branchen/tourismus-freizeitwirtschaft/hotellerie/coronavirus-hotellerie.html